CHILD PROTECTION PROCEDURES
- Das Rezydent Resort führt seine Tätigkeit unter größtmöglicher Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Kindern als besonders schutzbedürftiger Personen.
- Das Rezydent Resort erkennt seine Rolle als sozial verantwortliches Unternehmen an und fördert gesellschaftlich wünschenswerte Verhaltensweisen.
- Das Rezydent Resort betont die rechtliche und gesellschaftliche Pflicht, jeden Verdacht auf eine Straftat zum Nachteil eines Kindes den Strafverfolgungsbehörden zu melden, und verpflichtet sich, sein Personal entsprechend zu schulen.
- Das Rezydent Resort verpflichtet sich, sein Personal über Anzeichen möglicher Kindeswohlgefährdung sowie über angemessene und schnelle Reaktionsmaßnahmen zu schulen.
- Ein wesentliches Element der Prävention ist die Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der erwachsenen Begleitperson. Das Personal unternimmt alle erforderlichen Schritte zur Feststellung dieser Beziehung.
- Wenn möglich, ist stets die Identität des Kindes sowie seine Beziehung zur begleitenden erwachsenen Person festzustellen.
- In ungewöhnlichen und/oder verdächtigen Situationen ist diese Identifizierung durch das Rezeptionspersonal verpflichtend durchzuführen.
- Zur Feststellung der Identität des Kindes und seiner Beziehung zur begleitenden Person sind folgende Schritte einzuleiten:
- Bei Verweigerung der Mitwirkung ist zu erklären, dass diese Maßnahmen dem Schutz von Kindern dienen und in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen entwickelt wurden.
- Nach positiver Klärung ist für die Kooperation zu danken und erneut auf den Zweck der Maßnahme hinzuweisen.
- Bleiben Zweifel bestehen, ist diskret der Vorgesetzte sowie ggf. das Sicherheitspersonal zu informieren.
- Ab dem Zeitpunkt des Verdachts sind das Kind und die erwachsene Person unter ständiger Beobachtung zu halten.
- Der Vorgesetzte entscheidet über die Benachrichtigung der Polizei oder führt ein weiteres Gespräch zur Klärung.
- Bestätigt sich der Verdacht, wird die Polizei informiert und das entsprechende Verfahren eingeleitet.
- Mitarbeitende anderer Abteilungen sind verpflichtet, verdächtige Situationen unverzüglich zu melden.
- Der Vorgesetzte bewertet die Situation und entscheidet über weitere Maßnahmen.
- Bei begründetem Verdacht ist unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 zu verständigen und der Sachverhalt zu schildern.
- Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn:
- Es ist sicherzustellen, dass das Kind und die verdächtige Person das Objekt nicht verlassen.
- In begründeten Fällen kann eine vorläufige Festhaltung erfolgen, bis die Polizei eintrifft.
- Das Kind ist jederzeit zu schützen und zu betreuen.
- Bei Verdacht auf Straftaten mit biologischen Spuren ist darauf zu achten, dass keine Spuren beseitigt werden.
- Beweismaterial ist zu sichern und den Behörden zu übergeben.
- Der Vorfall ist zu dokumentieren.
- Alle Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen für diese sicher sein und dürfen keine Straftaten gegen Kinder begangen haben.
- Vor der Einstellung ist eine Überprüfung im Register für Sexualstraftäter durchzuführen und regelmäßig zu wiederholen.
- Alle Mitarbeitenden müssen eine Erklärung über Straffreiheit und laufende Verfahren im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder abgeben.